Entschädigungsantragsformular

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Wir gewähren nur im folgenden Fall eine Entschädigung:

Wenn Sie im Ausland leben und aufgrund restriktiver Massnahmen Ihres Herkunftslandes zur Einreise in die Schweiz (Quarantänepflicht, Grenzschliessungen) nicht in die Schweiz reisen konnten. Das Erfordernis, einen PCR-Test einzureichen, wird nicht als Einschränkung angesehen.

Es gelten nur offizielle Ankündigungen der nationalen Behörden. Wir berechnen Ihre Vergütung anhand dieser Ankündigungen. Diese Situation muss zwischen dem 12. Dezember 2020 und dem 11. April 2021 mindestens 20 Tage gedauert haben.

Wir berechnen Ihre Entschädigung anhand der offiziellen Länderinformationen

In folgenden Fällen gewähren wir keine Entschädigung:

  • Sie wohnen in der Schweiz und unsere Anlagen waren während der gesamten Saison geöffnet.
  • Sie konnten nicht reisen, weil Sie positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. In diesem Fall handelt es sich um einen Krankheitsfall, den nur eine Versicherung abdecken kann.
  • Sie waren "Kontaktfall" und unter Quarantäne gestellt und konnten nicht in die Schweiz reisen. Diese medizinische Anordnung fällt nicht unter unsere Garantie.
  • Die Einreise in die Schweiz ist von Ihrem Herkunftsland zwischen dem 12. Dezember 2020 und dem 11. April 2021 für weniger als 20 Tage verboten worden.
  • Sie haben Ihren Aufenthalt aus persönlichen Gründen storniert (aus Vorsicht, aus Angst vor dem Virus oder anderen)

Um Ihr Recht auf Entschädigung geltend zu machen, müssen Sie über eine Jahres- oder Saisonkarte verfügen, die von den Skiliften Nendaz-Veysonnaz ausgestellt wurde.

Anfragen für 4 Vallées-Dauerkarten, die in Verbier oder Thyon gekauft wurden, sind direkt an Téléverbier SA und Téléthyon SA zu richten.

Der Antrag muss vor dem 30. Juni 2021 eingereicht werden. Nach diesem Zeitraum wird keine Rückerstattung oder Gutschrift mehr gewährt.

Sie bestätigen, dass Sie ein 4-Vallées- oder Printse-Saison- oder Jahresabonnement in Nendaz / Veysonnaz oder im Nendaz / Veysonnaz-Online-Shop erworben haben

Schlüsselkartennummer (Magnetkarte)

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Diese Nummer finden Sie auf Ihrer Magnetkarte. Wenn diese Nummer unleserlich ist, kontaktieren Sie uns bitte (info@nvrm.ch).

Welche Daten Sie auch immer geplant haben, für wie viele Tage hat Ihre Regierung das Reisen in diesem Winter aufgrund von Beschränkungen (zwischen dem 12. Dezember und dem 11. April) nach Ihrem Wissen verboten? Das Erfordernis eines PCR-Tests wird nicht als Reisebeschränkung angesehen.

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Ihre Wahl der Entschädigung





Die auf diesem Formular gesammelten Informationen werden von NV Remontées Mécaniques SA in einer Computerdatei aufgezeichnet, um Entschädigungsanträge so effizient wie möglich bearbeiten zu können. Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung wird mit Ihrer Zustimmung beim Absenden dieses Formulars festgelegt.

Die erhobenen Daten werden nur an die internen Verwaltungsdienste von NV Remontées Mécaniques weitergegeben.

Die Daten werden 3 Monate aufbewahrt.

Sie können auf Ihre Daten zugreifen, sie korrigieren, deren Löschung beantragen oder von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten auch widersprechen. Sie können auch Ihr Recht auf Portabilität Ihrer Daten ausüben.

Wer von diesem Recht gebraucht machen möchte oder Fragen zur Verarbeitung seiner Daten auf diesem Gerät hat, kontaktiert data.privacy@nvrm.ch.