Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch
Wiederholen Sie den Vorgang einmal pro Aboinhaber.
Wenn Sie im Ausland leben und aufgrund restriktiver Massnahmen Ihres Herkunftslandes zur Einreise in die Schweiz (Quarantänepflicht, Grenzschliessungen) nicht in die Schweiz reisen konnten. Das Erfordernis, einen PCR-Test einzureichen, wird nicht als Einschränkung angesehen.
Es gelten nur offizielle Ankündigungen der nationalen Behörden. Wir berechnen Ihre Vergütung anhand dieser Ankündigungen. Diese Situation muss zwischen dem 12. Dezember 2020 und dem 11. April 2021 mindestens 20 Tage gedauert haben.
Wir berechnen Ihre Entschädigung anhand der offiziellen Länderinformationen
Schlüsselkartennummer (Magnetkarte)
Diese Nummer finden Sie auf Ihrer Magnetkarte. Wenn diese Nummer unleserlich ist, kontaktieren Sie uns bitte (info@nvrm.ch).
Welche Daten Sie auch immer geplant haben, für wie viele Tage hat Ihre Regierung das Reisen in diesem Winter aufgrund von Beschränkungen (zwischen dem 12. Dezember und dem 11. April) nach Ihrem Wissen verboten? Das Erfordernis eines PCR-Tests wird nicht als Reisebeschränkung angesehen.
Hast du deinen Skipass dieses Jahr benutzt ?
Wie viele Tage bist du gefahren ?
Haben Sie von einem Rabatt profitiert (Gutschein, Sonderpreis, Gutschein)?
Was war das für ein Rabatt?